Basel 3 hebt GOLD auf die nächste Stufe!
  • July 30, 2021
  • admin
  • Edelmetalle
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Basel 3 hebt GOLD auf die nächste Stufe!

Sehr geehrte Damen und Herren,

häufig mussten wir über Regel- und Gesetzesänderungen sowie neue regulatorische Vorschriften und Gesetze informieren die nachteilig für Sie als Kapitalanleger waren. Es freut uns stets sehr, wenn wir Ihnen auch über positive Entwicklungen in diesen Bereichen berichten dürfen.

Heute ist ein Tag der Freude für viele Edelmetall Anleger, dabei geht es um die sogenannten Vorschriften von Basel 3, die in erster Linie für Banken wichtig sind, infolgedessen aber auch tiefgehende Auswirkungen für Sie als Bankkunden und Konsument haben. Basel 3 ist im Bankwesen die Abkürzung für Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, mit Sitz in Basel, im Dezember 2010 veröffentlicht und seither fortlaufend ergänzt wurden. Vorgänger von Basel 3 waren somit Basel 1 und Basel 2.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) wurde 1974 von den Präsidenten der G10 Notenbanken gegründet. Heute gehören dem BCBS Ausschuss hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden aus 28 Gerichtsbarkeiten an. Der Baseler Ausschuss tritt in der Regel bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet.

Gold wird den Währungen bewertungstechnisch gleichgestellt

Mit 28.06.21 sind aktuell die neuen Regelungen zur Hinterlegung von Sicherheiten für europäische Banken in Kraft getreten. Ein überaus bemerkenswerter Punkt sind dabei die neuen Bewertungsmaßstäbe für das Edelmetall Gold. Basel 3 legt fest, dass Banken Gold in physischer Form als sogenanntes Null-Risiko-Asset bewerten dürfen. Dadurch wird Gold in Form von Münzen oder Barren von der bisher risikoreichen Anlageklasse 3 in die Anlageklasse 1 aufgewertet. Hier finden sich beispielsweise auch Sorten in Form von Bargeldern oder Devisen, also Fremdwährungen als Buchgeld.

Bemerkenswert ist dabei, dass diese Regelung rein auf sogenanntes zugewiesenes Gold zutrifft, nicht auf Papiergold, das rein auf Zahlungsversprechen basiert und nicht physisch und zugewiesen hinterlegt ist. Bei zugewiesenen Gold wird den Bankkunden ein bestimmter Barren oder eine Münze mit direktem Eigentum zugewiesen. Aus kosten- und ertragsgründen setzen viele Banken bislang auf nicht zugewiesenes Gold in ihren Handelsaktivitäten. Derartige Geschäfte müssen jetzt zusätzlich zu 85% mit Kernkapital hinterlegt werden, dies bedeutet für die Bank eine Hohe Kostenposition. Wir gehen davon aus das physisches Gold zukünftig auch innerhalb des Bankensystem weit stärker gefragt sein wird.

GOLDINVEST Fazit: Physisches bzw. zugewiesenes Gold muss ein Basis-Baustein Ihrer Kapitalschutz-Strategie sein. Wir zeige Ihnen dafür entsprechende Mittel, Wege und Strategien.

Ihr GOLDINVEST TEAM

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